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Protestaktion: DFB verhängt Strafen gegen den 1. FC Köln

Der DFB hat den 1. FC Köln mit zwei Geldstrafen in einer Gesamthöhe von 20.000 Euro belegt. Das teilte der Verband am Donnerstag mit.

Der 1. FC Köln muss ein weiteres Mal in die Tasche greifen. Das Sportgericht des DFB hat dem Bundesligisten wegen zweier Fälle unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit Geldstrafen in Höhe von 20.000 Euro belegt. Das teilte der Verband am Donnerstag mit. Der DFB verhängt Strafen wegen Fan-Protesten gegen den 1. FC Köln.

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Hintergrund sind die Protestaktionen gegen einen möglichen Investor der DFL. In dem Duell gegen Borussia Dortmund am 20. Januar flogen aus dem Kölner Block unter anderem Schokomünzen auf den Rasen. Die Begegnung war für rund fünf Minuten unterbrochen worden. Im Heimspiel gegen Werder Bremen drei Wochen später warfen Kölner Anhänger erneut Gegenstände aus das Spielfeld. Darunter Tennisbälle und ferngesteuerte Autos. Auch die Begegnung wurde für drei Minuten unterbrochen. Für beide Unterbrechungen muss der FC eine Strafe in Höhe von 10.000 Euro bezahlen. Davon kann der Verein bis zu 6.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.

Keller forderte Straffreiheit

Mitte März hatte der DFL-Kontollausschuss Sanktionen beantragt. „Das Gremium wird nach eigenen Angaben maßvolle und je nach Liga und Länge der Spielunterbrechungen abgestufte Geldstrafen beim DFB-Sportgericht beantragen“, hieß es von Seiten des DFB. „Es war von vornherein klar, dass wir keine Flummis und Tennisbälle zählen, sondern mit Pauschalbeträgen arbeiten werden, so wie wir es bei vergleichbaren Fällen in der Vergangenheit auch getan haben“, so Dr. Anton Nachreiner, der Vorsitzende des DFB-Kontrollausschusses. „An einem friedlichen Protest ist nichts auszusetzen. Aber Gegenstände, die in den Innenraum fliegen, können dort befindliche Personen gefährden, und Unterbrechungen stehen einem reibungsfreien Ablauf des Spielbetriebs entgegen. Deshalb werden dafür wie üblich Sanktionen beantragt.“ Und diese wurden nun eben auch verhängt.

Beim FC hat man mit Sanktionen gerechnet. „Als Klub hat man im Kontext der Fanproteste nach jedem Spiel Aufforderungen erhalten, zu den Spielunterbrechungen Stellung zu nehmen“, sagte Christian Keller im Februar dem Redaktionsnetzwerk Deutschland, plädierte damals aber dennoch für eine Straffreiheit. „Wenn die DFB-Sportgerichtsbarkeit weitsichtig wäre, würde man nach der DFL-Entscheidung auch die potenziellen Strafgesuche einstellen und Ruhe einkehren lassen. Wir hatten eine Ausnahmesituation für den gesamten deutschen Profifußball, die nicht über den Strafzumessungsleitfaden abgedeckt ist“, so Keller weiter. Thomas Bergmann, DFB-Vizepräsident und für Rechtsangelegenheiten zuständig, betonte damals laut DFB, dass nicht der Protest an sich sanktioniert werden soll: „Aber wenn Spiele unterbrochen werden müssen, dann sind natürlich Grenzen überschritten. Das Vorgehen des Kontrollausschusses ist bewusst ausgesprochen moderat und mit dem Präsidium abgestimmt. Hier herrscht Konsens.“ Am Donnerstag wurden die Strafen nun ausgesprochen. Der FC hat den Urteilen zugestimmt.


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