Es war eine kleine Hoffnung, aber es war eine in Sachen der Transfersperre: Der 1. FC Köln scheitert mit dem Gnadengesuch bei der FIFA. Die Sanktion bleibt damit weiter bestehen.
In den vergangenen Wochen ist es mit der Kritik an den FC-Vorgesetzten bekanntlich ein wenig ruhiger geworden. Christian Keller kann sich zumindest nicht vorwerfen lassen, untätig gewesen zu sein. Und das nicht nur bei der Arbeit mit und an dem Kader.
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Neben dem Verhindern des Spieler-Ausverkaufs haben die FC-Bosse auch ein Gnadengesuch bei der FIFA gestellt – sind damit aber gescheitert. Das bestätigte Christian Keller gegenüber dem „Kicker„. „Wir wussten, dass die Erfolgsaussichten gering sind, wollten aber dennoch nichts unversucht lassen. Insofern waren wir von der Ablehnung des Gnadengesuchs nicht überrascht“, so Keller.
Parallelen zu Fall Diarra
Der Sportdirektor nannte auch die Ansätze, mit denen der FC punkten wollte: „Zum einen – vereinfacht ausgedrückt – die Tatsache, dass wir mit dem Abstieg und den dazugehörigen wirtschaftlichen Folgen schon genug bestraft wurden. Die jetzige Transferperiode ist gefühlt bereits die dritte, in der wir gesperrt sind“, so Keller. Dem FC waren auch in der Phase der ersten Transfersperre, die später ausgesetzt wurde, einige Akteure abgesprungen. Zum anderen nährte ein Fall vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zwischen der Fifa und dem französischen Fußball-Profi Lass Diarra die Hoffnung. Wie berichtet, gibt es in den beiden Fällen Parallelen.
Keller: „Das ist extrem bitter für uns“
Diarra war 2013 von Real Madrid zu Lokomotive Moskau gewechselt. Nach nur einem Jahr löste der Franzose seinen Vertrag einseitig auf – das nach Ansicht von FIFA und CAS zu Unrecht. Doch Diarra tat sich schwer, einen neuen Club zu finden, denn potentielle Interessenten sorgten sich um Sanktionen wie eine Transfersperre und/oder Geldstrafen. Sporting Chaleroi war an dem Spieler interessiert, sprang aber aus Angst vor Strafen ebenfalls kurzfristig ab. Diarra verklagte daraufhin die FIFA auf sechs Millionen Euro Schadensersatz. „Das Argument war: Die FIFA-Transferregeln mitsamt ihren Sanktionen seien mit dem Europarecht unvereinbar. Das belgische Gericht hat diese Frage dem Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung vorgelegt“, erklärte Jurist Prof. Dr. Alexander Scheuch gegenüber come-on-fc.com.
Und weiter: „Sollte der EuGH zu dem Ergebnis kommen, dass die FIFA-Regeln gegen Europarecht verstoßen, dürften sie nicht angewendet werden. Weil es dabei just um die Regeln geht, wegen derer der FC bestraft worden ist, stünde damit zugleich fest, dass die Strafe gegen den FC keine Grundlage hatte“, so Scheuch weiter. Keller erklärte aber gegenüber dem „Kicker“: „Die Fifa sieht hier aber das Problem der Präjudiz, solange der EuGH noch kein Urteil gefällt hat. Ich kann das nachvollziehen. Dennoch ist es extrem bitter für uns, weil wir gegebenenfalls auf Basis eines europarechtswidrigen Regelwerks verurteilt worden sind.“
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