Das Registrierungsverbot über zwei Transferphasen hat den FC hart getroffen, am Ende eine große Mitschuld am Abstieg. Nun haben die Vereinsbosse der Geißböcke eine Entscheidung getroffen. Der 1. FC Köln geht nicht in den Rechtsstreit mit der FIFA.
Eine ähnlich drastische Sanktion hat es in der Bundesliga so nie gegeben: das Registrierungsverbot gegen den FC über zwei Transferphasen. Und das, obwohl der Europäische Gerichtshof im vergangenen Oktober entschieden hat, dass die Transferregelungen des Weltverbandes gegen europäisches Recht verstoßen. Dennoch: Der 1. FC Köln geht nicht in den Rechtsstreit mit der FIFA. Das berichtet der „Express„.

Wir wollen weiter wachsen. Folgt uns auf Instagram und Facebook. Unter den jeweils ersten 5000 Instagram und 2500 Facebook Followern verlost come-on-fc.com je einen Gutschein im Wert von 50 Euro für den FC Fanshop. ** Zu den Teilnahmebedingungen.
Ihr wollt immer aktuell informiert sein? Folgt unserem WhatsApp-Kanal hier
Wie berichtet hatte der damals minderjährige Jaka Potocnik 2022 mit Hilfe seiner Mutter den damaligen Vertrag bei Olimpija Ljubljana gekündigt und am folgenden Tag, dem Deadline Day, bei den Geißböcken unterschrieben. Dagegen war der slowenische Club vorgegangen. Die FIFA erkannte in der Kündigung von Seiten des Spielers keinen „triftigen Grund“ für eine Kündigung und belegte den FC mit einem Registrierungsverbot. Das Urteil wurde vom internationalen Sportgerichtshof bestätigt, die Strafe war nach den damaligen Regeln wirksam. Der FC konnte in der Abstiegssaison im Winter nicht mehr nachbessern. Die Folge war der Gang in Liga zwei, der sicher mit der Transfersperre zusammenhing. Die Strafe wurde im Dezember 24 aufgehoben.
Komplizierte Beweislage
Und das wohl wegen eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs. Dieser urteilte in einem anderen Fall, dass die entsprechenden Paragraphen der Transferregeln der FIFA gegen europäisches Recht verstoßen, weil sie die „Freizügigkeit von Berufsfußballspielern behindern können“. Die FIFA kündigte daraufhin eine Überarbeitung des Reglements an. „Die Regeln zum Transfer vertragsbrüchiger Spieler verstoßen praktisch auf ganzer Linie gegen europäisches Recht“, hatte damals Jurist Prof. Dr. Alexander Scheuch, der einst selbst in der Rechtsabteilung des FC tätig war, zu come-on-fc.com gesagt. „Der Gerichtshof vergleicht die Situation damit, dass sich Konkurrenzunternehmen versprechen, sich nicht gegenseitig die Arbeitnehmer abzuwerben.“ Unterm Strich bedeutet das Urteil, dass für die gegen den FC ausgesprochene Strafe keine wirksame Grundlage im FIFA-Regelwerk bestanden hat.
Und somit stellt sich die Frage nach möglichem Schadensersatz. „Ich halte es für sehr gut denkbar, dass dem Grunde nach ein Schadensersatzanspruch des FC gegen die FIFA besteht. Denn den Opfern von Kartellrechtsverstößen steht Ersatz zu“, sagte Scheuch im Oktober. „Die größte Schwierigkeit wird aber darin liegen, genau zu beziffern, welche Schäden der FC infolge der Transfersperre erlitten hat. Wie will man zum Beispiel nachweisen, dass man nicht abgestiegen wäre, wenn man im Winter 2023/24 Spieler hätte verpflichten können?“ Und offenbar sehen die FC-Bosse ähnliche Schwierigkeiten. „Wir haben im Verein intensiv diskutiert und alle Vor- und Nachteile abgewogen“, sagte FC-Geschäftsführer Philipp Türoff nun dem „Express“. „Dabei haben wir verschiedene Anwaltskanzleien mit spezieller Expertise in den betreffenden Rechtsbereichen zur Beratung hinzugezogen. Am Ende sind wir zu dem Schluss gekommen, keinen Rechtsstreit gegen die FIFA aufzunehmen.“
Somit dürfte das Thema nun für den FC beendet sein. Jaka Potocnik spielt aktuell bei Rot-Weiss Essen und dreht in der Vorbereitung bislang ordentlich auf.
