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Ausbaupläne des 1. FC Köln unwirksam

Der Ausbau des Geißbockheims nach FC-Vorstellungen rückt in weite Ferne. Das OVG Münster hat den städtischen Bebauungsplan für die Ausbaupläne des FC für unwirksam erklärt.

Der 1. FC Köln hat am Donnerstag eine herbe Niederlage einstecken müssen. Das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) hat am Donnerstagmittag den städtischen Bebauungsplan für die Ausbaupläne des FC am Geißbockheim für unwirksam erklärt und damit der Klage zweier Umweltverbände Recht gegeben. Damit rückt der angestrebte Ausbau in weite Ferne. Gegen das Urteil kann keine Revision eingelegt werden, allerdings kann der FC Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einlegen.

Seit 2014 plant der FC den Ausbau des Nachwuchs-Leistungszentrums und zudem eine Ausdehnung auf die Gleueler Wiesen. Dort wollte der Verein eigentlich Kunstrasenplätze und Kleinspielfelder erbauen. Allerdings ist das Areal Teil des Landschaftsschutzgebiets. Gegen die Pläne hatten Landesvertreter des Naturschutzbundes sowie die Bürgerinitiative „Grüngürtel für alle“ geklagt.

Das Gericht erklärte nun, dass eine Vollversiegelung der Gleueler Wiese nicht vorgesehen sei und kritisierte “handwerkliche Fehler” der Stadt Köln. Unter anderem widerspreche ein voll versiegelter Basketballplatz einer Festsetzung als Grünfläche, erklärten die Richter.

Die Parteien haben sich ohnehin auf ein Vorantreiben der Ausbaupläne in Marsdorf geeinigt. Dort könnten die Kölner einen zweiten Standort errichten. Dieser wäre allerdings knapp fünf Kilometer vom Geißbockheim entfernt und es müssten ebenfalls Bebauungspläne eingereicht werden.

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