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DFB reduziert Strafe gegen den 1. FC Köln

Der 1. FC Köln muss für das Abbrennen und Abschießen pyrotechnischer Gegenstände im Derby gegen Gladbach zwar noch immer tief in die Tasche greifen. Der DFB hat die Strafe aber stark reduziert. Der FC muss aber dennoch 433.000 Euro bezahlen. Das teilte der Verband am Nachmittag mit.

Das Abschießen von Pyrotechnik im Derby gegen Borussia Mönchengladbach kommt den FC nach wie vor teuer zu stehen. Der DFB reduziert die Strafe gegen den 1. FC Köln deutlich, dennoch müssen die Kölner noch immer 433.000 Euro zahlen.

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Mit einer Strafe von 595.000 Euro war der FC im Dezember vom DFB für das Abbrennen und Abschießen pyrotechnischer Gegenstände im Derby gegen Gladbach belegt worden. Unmittelbar vor dem Spiel gegen die Fohlen war es im Kölner Stadion zu einem Feuerwerk an Pyrotechnik gekommen. Das Duell wurde erst mit einer Verzögerung von einigen Minuten angepfiffen worden. Eine höhere Strafe hatte der DFB bei ähnlichen Vorkommnissen gegen einen Bundesligisten noch nie ausgesprochen. Diese Strafe hat der Verband nun deutlich reduziert. Wie der DFB am Nachmittag mitteilte, müssen die Kölner nun für „Zuschauervorkommnisse“ beim Spiel gegen Gladbach 420.000 Euro und für weitere Vergehen beim gegen Frankfurt 13.000 Euro bezahlen.

Die Geldstrafe trifft den FC weiterhin hart

„Dass der 1. FC Köln zwischenzeitlich in beiden Fällen je zwei Täter ermittelt hat, führte dazu, dass das Sportgericht beide Male unterhalb des beantragten Strafmaßes blieb und die Bemühungen des Vereins honorierte“, heißt es in der Meldung des DFB. „Der Verein hat gegenüber dem Sportgericht versichert, Täter identifiziert und gegen diese Stadionverbotsverfahren eingeleitet zu haben. Wir unterstellen ferner, dass der 1. FC Köln die verhängten Geldstrafen als Regressforderung gegen die Täter geltend machen wird. Dies sind die alleinigen Gründe, warum dem Sportgericht eine deutliche Reduzierung der vom Kontrollausschuss beantragten Geldstrafen gerechtfertigt erschien“, wird Stephan Oberholz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts weiter zitiert.

Für den FC kam die Strafe damals erwartungsgemäß zur Unzeit. „Das Derby wurde von unseren Sicherheits- und Fanbeauftragten sowie den Sicherheitsbehörden intensiv vorbereitet. Grundsätzlich zeigt auch dieser Fall wieder, dass ein allgemeines Pyro-Verbot im Fußball keine hinreichende Wirkung zeigt. Für die aktive Fanszene ist der Einsatz von Pyrotechnik ein Teil der Fußball- und Fankultur“, hieß es im Dezember in einem Statement von Christian Keller, der Einspruch gegen das Urteil einlegte. „Aber: Dabei dürfen keine roten Linien überschritten werden. Konkret muss insbesondere die Sicherheit der Zuschauer stets gewährleistet werden und es dürfen keinerlei Auswirkungen auf das sportliche Geschehen erfolgen. Diese Grenzen wurden gegen Gladbach deutlich überschritten. Dies resultiert zudem in einem enormen finanziellen Schaden. Die hohe Geldstrafe trifft den FC auf dem Weg schnellstmöglicher wirtschaftlicher Gesundung sehr hart.“

Keller kritisierte das Urteil

Die Summe setzt sich aus den verschiedenen Strafen des Strafenkatalogs zusammen. So wird unter anderem für jede gezündete Fackel eine Pauschalstrafe von 1.000 Euro berechnet, das Zünden von Raketen kostet 3.000 Euro. Keller und der FC betonen in der Stellungnahme, dass der DFB „die Vorkommnisse unreflektiert unter teilweiser Anwendung eines standardisierten Strafzumessungsleitfadens“ bewertet hätte.  „Dieses Vorgehen ist aus unserer Sicht absolut zielverfehlend. Die Vergabe von Verbandsstrafen in dieser Form liegt fernab der Realität der deutschen Fußball- und Fankultur. Deshalb werden wir uns weiterhin aktiv und mit Nachdruck für eine sinnvolle Anpassung des Strafzumessungsleitfaden sowie für einen angemessenen Umgang mit ebendieser Kultur einsetzen“, so Christian Keller.

Der DFB wies die Kritik damals zurück. „Dass der DFB Vorkommnisse unreflektiert bewertet, können wir so natürlich nicht stehen lassen“, erklärte der Verband gegenüber dem WDR. „Der Wunsch der Vereine war es seinerzeit, dass die ausgesprochenen Strafen möglichst vergleichbar und transparent sind.“


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