Ausbaupläne: FC legt Beschwerde ein
Im Streit über den Ausbau am Geißbockheim geht der 1. FC Köln den nächsten juristischen Schritt. Die Geißböcke haben Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingelegt.
Im November vergangenen Jahres hat das Oberverwaltungsgericht Münster den von der Stadt erarbeiteten Bebauungsplan für die Ausbaupläne des 1. FC Köln im Äußeren Grüngürtel für unwirksam erklärt. Eine Revision hat das Gericht nicht zugelassen. Dagegen legt der FC nun beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Beschwerde ein. Die Entscheidung darüber kann drei bis sechs Monate dauern.
“Als Geschäftsführung ist es unsere Verpflichtung, die Rechte und Interessen des FC zu schützen. Deshalb müssen wir in so wichtigen Fragen alle unsere Möglichkeiten ausschöpfen, um eine abschließende Klärung der Rechtslage herbeizuführen”, sagte FC-Geschäftsführer Philipp Türoff. Die Beschwerde ging fristgerecht ein, das Urteil des OVG ist damit nicht rechtskräftig.
Der Verein wollte ursprünglich auf den Gleueler Wiesen mehrere Kunstrasenplätze sowie Kleinspielfelder erbauen. Das OVG Münster hatte der Klage der Bürgerinitiative “Grüngürtel für alle” und des Naturschutzbundes NRW stattgegeben. Eine Vollversiegelung der Gleueler Wiese sei nicht vorgesehen. Sollte die Beschwerde des 1. FC Köln als begründet erachtet werden, kann es weiterhin einige Jahre dauern, bis es weitere Entwicklungen gibt.
Der FC kann sich unterdessen ohnehin zunehmend mit dem Ausweichplan Marsdorf als zweiten Standort arrangieren.