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FC und das CAS-Urteil: Fragen und Antworten

Der Internationale Gerichtshof hat die Transfersperre gegen den 1. FC Köln bestätigt. Die Geißböcke haben nun im Winter nicht nachgebessert und werden auch im kommenden Sommer keine Spieler neu registrieren dürfen.

Unmittelbar vor dem Finale der vergangenen Spielzeit hatte das CAS die von der FIFA verhängte Transfersperre gegen den FC ausgesetzt. Der FC war auf dem Transfermarkt doch noch handlungsfähig. Mittlerweile hat der Internationale Gerichtshof die Transfersperre bestätigt. Dem FC waren im Winter bereits die Hände gebunden, im Sommer wird es nicht anders sein. Nun gab es auch erste personelle Konsequenzen. Alles über das CAS-Urteil: Fragen und Antworten.

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Während die Konkurrenz bis zum Deadline-Day noch einmal nachrüstete, blieb dem FC nur die Rolle des Zuschauers. Der 1. FC Köln konnte in der Wintertransferperiode keine Spieler verpflichten und wird es auch in der kommenden Sommerperiode nicht dürfen. Der Internationale Sportgerichtshof hat die Transfersperre der FIFA gegen den 1. FC Köln bestätigt. Das Urteil wurde am Donnerstag (21.12.23) vor Weihnachten veröffentlicht. Anfang Februar des vergangenen Jahres hatte der Verband den 1. FC Köln schuldig gesprochen, Jaka Cuber Potocnik zur Kündigung seines Vertrags bei Olimpija Ljubljana angestiftet zu haben und den Klub mit einer Transfersperre von zwei Perioden belegt. Der FC hatte Einspruch eingelegt. Am Mittwoch hat sich der FC von Jörg Jakobs getrennt. Nun wirft das Urteil Fragen auf.

Warum ist der FC mit einer Transfersperre belegt worden?

Der Weltverband FIFA wirft dem FC „Anstiftung zum Vertragsbruch“ vor und hat ihn deswegen mit einer Transfersperre für zwei Transferfenster belegt. Konkret geht es um das U19-Sturmtalent Jaka Cuber Potocnik (19). Der Slowene stand bei NK Olimpija Ljubljana unter Vertrag. Am 30. Januar 2022 hatte die Mutter des Angreifers den Vertrag mit dem slowenischen Klub aufgrund nicht eingehaltener Versprechen gekündigt. Pikant: Schon am folgenden Tag unterschrieb der Youngster seinen Vertrag beim 1. FC Köln. Seitdem geht Potocnik erfolgreich für die Geißböcke auf Torejagd, verhalf der U19 der Geißböcke ins Halbfinale um die Deutsche Meisterschaft sowie ins Pokalfinale.

Olimpija Ljubljana warf den Kölnern vor, an der „Vertragsauflösung beteiligt gewesen“ zu sein und ging vor das FIFA-Tribunal. Der Klub forderte eine Ablöse in Höhe von 2,5 Millionen Euro sowie einen höheren fünfstelligen Betrag als Ausbildungsentschädigung. FC-Sportdirektor Christian Keller gab zuletzt an, Ljubljana neben der Ausbildungsentschädigung eine Ablöse von rund 100.000 Euro angeboten zu haben, das lehnte der Klub aber ab. Anfang Februar hat die FIFA den FC tatsächlich mit 3:0-Stimmen mit der Sperre belegt, die Kündigung von Seiten der Mutter sei „ohne Rechtsgrund“ erfolgt.

Wer stellte den Kontakt zu dem Spieler wann her?

Auf dem FC-Stammtisch brannte gerade die Frage nach dem ersten Kontakt zu Jaka Potocnik vielen FC-Fans unter den Nägeln. Schließlich hätte der FC vor der Kündigung des Spielers keinen Kontakt mit ihm aufnehmen dürfen. Eine zufrieden stellende Antwort erhielten sie damals nicht. „Wir kennen keine Hinweise, dass der FC schon vorher mit dem Spieler in Kontakt war“, sagte FC-Geschäftsführer Philipp Türoff damals. „Das haben wir dokumentiert und formuliert. Sonst wäre das Risiko überwältigend gewesen.“ Erst auf diverse Nachfragen räumten die Kölner Verantwortlichen mehr ein. „Das war nicht aus heiterem Himmel. Jörg Jakobs kannte den Spieler vorher schon, es gibt auch einen engen Kontakt von Jörg Jakobs aus seinen Zeiten bei Alemannia Aachen, der den slowenischen Markt gut kennt. Deswegen hatten wir ein klares Bild und konnten der Einschätzung vertrauen, dass es sich um einen guten Spieler handelt“, sagte Türoff.

Tatsächlich habe es aber spätestens im Dezember 2021 Kontakte zwischen Potocniks Agent Goran Sukalo und Jörg Jakobs gegeben. Argumentationen, dass es sich bei Jacobs um einen externen Berater handle, würden laut Rechtsexperten Gregor Reiter nicht greifen. „Der Klub handelt immer durch irgendwelche Vertreter. Das können Arbeitnehmer, Verantwortliche, aber eben auch externe Berater sein“, sagte Reiter im Interview. Im CAS-Urteil heißt es: „Herr Jakobs selbst räumte ein, dass er Herrn Sukalo sechs Tage vor der Kündigung des Olimpija-Vertrags von seinem ‚allgemeinen Interesse an dem Spieler‘ erzählt hatte, den er als aufstrebendes Talent und mögliches künftiges Ziel ansah.“ Auch deswegen haben sich die Kölner Verantwortlichen nun von Jakobs getrennt. „Die Kündigung ist Teil der Aufarbeitung der Transfersperre, die gegen den 1. FC Köln verhängt wurde“, heißt es beim FC.  

Welche Auswirkung hat die Strafe auf den Kader?

Der 1. FC Köln wird auch im kommenden Sommer keine neuen Spieler registrieren dürfen. Das heißt, der FC wird bis zum Winter 2024/25 keine neuen Spieler verpflichten können. Wechselwillige Spieler dürfen den Verein aber in den jeweiligen Transferfenstern verlassen und die Kölner auch Transfererlöse erzielen. Gerade im Fall des Abstiegs könnten natürlich einige Leistungsträger den Klub verlassen. Sehr wohl darf Köln aber geliehene Spieler fest verpflichten. Spieler wie Rasmus Carstensen, über die der FC dem Vernehmen nach eine Kaufoption verfügt, könnten also beim FC bleiben.

Was hat es mit den gegenseitigen Anschuldigungen auf sich?

Vor einigen Wochen hat der 1. FC Köln bekannt gegeben, dass man gegen Ljubljana eine Strafanzeige gestellt habe. Die Anzeige wegen Betrugs begründete der FC damit, dass sich eben jene drei Vertreter bei ihrem schriftlichen und mündlichen Aussagen in Widersprüche verstrickt hätten.  Auf „Grundlage falschen Tatsachenvortrags“ versuche Olimpija Ljubljana, „eine ungerechtfertigte Schadenersatzhöhe zugesprochen zu bekommen“, hieß es in einer Mitteilung des Klubs. Tatsächlich gab der Ex-Olimpija-Sportdirektor Mladen Rudonja laut CAS-Urteil an, „dass sein Nachfolger, Herr Barisic, ihn vergeblich gebeten hatte, ein falsches undatiertes Angebot von Manchester City vorzubereiten, was unbeschadet anderer möglicher Konsequenzen darauf hindeuten könnte, dass Olimpija insgesamt versucht hatte, den Wert des Spielers künstlich zu erhöhen“. Die Staatsanwaltschaft Köln hat den Anfangsverdacht mittlerweile bejaht und ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet. Olimpija Ljubljana kündigte anschließend an, wegen Verleumdung gegen die Geißböcke vorgehen zu wollen. Zudem warf der slowenische Klub dem FC Bestechung vor.

Auf dem slowenischen Online-Portal Sportklub wird Olimpija-Geschäftsführer Igor Barišić zitiert. „Wir sehen diese Ankündigung als einen verzweifelten Versuch, von der Straftat der Verantwortlichen des 1. FC Köln abzulenken und Einfluss auf die Entscheidung des CAS zu nehmen.“ Der Geschäftsführer wurde anschließend noch deutlicher: „Fakt ist, dass Köln den Spieler zum Vertragsbruch veranlasst hat. Fakt ist, dass Olimpija ausschließlich mit den Vertragsvorgaben des Verbandes arbeitet, die im Einklang mit der Fifa stehen. Tatsache ist, dass Olimpija den Spieler nicht verkaufen wollte. Es ist auch Tatsache, dass Olimpija eine Schadensersatzklage eingereicht hat. Tatsache ist, dass Köln eine Entschädigung angeboten hat, falls Olimpija gegenüber dem CAS eine falsche Aussage macht und erklärt, dass die fristlose Kündigung gerechtfertigt war“, zitiert das Online-Portal weiter. In diesem Fall wäre das Verfahren wohl eingestellt worden.

Hätte man sich in der Causa Potocnik außergerichtlich einigen können?

Eine Einigung stand wohl kurz bevor. Wie mittlerweile bekannt ist, hat der FC Olimpija 500.000 Euro, weitere 250.000 Euro nach den ersten zehn Profi-Partien des Spielers geboten sowie eine zehnprozentige Beteiligung bei einem Weiterverkauf des Spielers. Und beide Seiten waren mit dem Deal wohl einverstanden. So erklärte Türoff kurz nach der Urteils-Bestätigung, dass man einige Einigung erzielt habe, die aber aus unerklärlichen Gründen nicht zu Stande gekommen sei.

Wer war für den FC in Lausanne?

Von den aktuellen Kölner Verantwortlichen waren Geschäftsführer Christian Keller und Philipp Türoff sowie Vize-Präsident Carsten Wettich in Lausanne. Als Zeugen wurden der damalige Kölner Interims-Sportchef und aktuelle Vorstandsberater Jörg Jakobs gehört sowie der damalige FC-Nachwuchschef Matthias Heidrich.

Welche Rolle spielt Jakobs?

Mittlerweile ist klar, dass Jörg Jakobs eine große Rolle in dem Fall zukommt. Der Vorstandsberater des FC hat bereits im Dezember 2021 Kontakt zu dem Spieler aufgenommen und soll ihn auch vor der Kündigung getroffen haben. Das würde den Verdacht der Anstiftung zum Vertragsbruch nicht gerade entkräften. Der FC berief sich zum einen darauf, dass Jakobs nur als externer Berater tätig und nicht angestellt gewesen sei. „Jörg Jakobs war im genannten Zeitraum (Mai 2021 bis März 2022) nicht als Sportlicher Leiter der 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA tätig. Er agierte freiberuflich als externer Berater der Geschäftsführung der 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA“, zitiert die Sportschau eine Stellungnahme des FCs.

„Bei der Frage, ob der FC den Spieler zur Kündigung angestiftet hat, kommt es nicht darauf an, wie er das gemacht hat. Es geht darum, ob er das gemacht hat beziehungsweise ob ihm die Anstiftung zuzurechnen ist. Der Klub handelt immer durch irgendwelche Vertreter“, sagte Sportrechtler Gregor Reiter gegenüber come-on-fc.com (Hier zum gesamten Interview). „Das können Arbeitnehmer, Verantwortliche, aber eben auch externe Berater sein. Wenn der FC Jörg Jakobs wirklich beauftragt hat, dann wird er sich das Handeln und das Wissen von Jakobs zurechnen lassen müssen.“

Zum anderen sollen die Kölner laut „Bild“ erklärt haben, erst am Tag nach der Kündigung erstmals über Potocnik informiert worden sein. Das würde bedeuten, dass der FC innerhalb eines Tages einen Vertrag unter Dach und Fach gebracht hat. „Ich habe schon viele Transfers mit abgewickelt. Auch am Deadline Day. Aber, dass ein Spieler einen Vertrag unterschreibt, der am gleichen Morgen erstmalig Kontakt zu dem neuen Club hatte, das habe ich noch nicht erlebt. Das heißt nicht, dass es das nicht geben kann. Aber der FC wird hier echte Überzeugungsarbeit leisten müssen, um die Vermutung der Anstiftung aus der Welt zu schaffen“, sagte Sportrechtler Gregor Reiter gegenüber come-on-fc.com. Mittlerweile wurde der Berater von seinen Aufgaben beim FC entbunden.

Hatte der FC überhaupt eine Chance?

Die Meinungen der Fachleute gingen weit auseinander. Die der jeweiligen Parteien auch. Beide Seiten sahen sich gut gerüstet. Der FC hat mehrere Gutachten erstellen lassen. Unabhängige Experten haben diesen aber nicht zu viel Bedeutung zugemessen. Fakt ist aber: Laut Fifa-Reglement darf ein Verein einen Spieler, der ohne einen aus der Sicht der FIFA triftigen Grund seinen Vertrag gekündigt hat, nicht ohne Weiteres verpflichten. Sollte der aufnehmende Verein das Gegenteil nicht beweisen können, liegt in den Augen der FIFA eine Anstiftung zum Vertragsbruch vor (siehe unten). „Als Sanktion wird dem fehlbaren Verein für zwei vollständige und aufeinanderfolgende Registrierungsperioden die Registrierung von Spielern auf nationaler und internationaler Ebene verweigert“, lautet das konkrete Strafmaß. Der FC glaubte fälschlicherweise gute Argumente zu besitzen, das Gegenteil beweisen zu können.

„Aus meiner Sicht sind die Kölner Argumente zu dem von der FIFA unterstellten Sachverhalt zu dünn. Die Kündigung von Seiten des Spielers wurde anscheinend auf nicht eingehaltene Versprechen wie die Teilnahme am Training der ersten Mannschaft gestützt“, hatte Sportrechtler Dr. Gregor Reiter im Sommer gesagt. „Dieser Sachverhalt rechtfertigt keine außerordentliche Kündigung des Arbeitsvertrages durch den Spieler. Ein Grund für eine Kündigung wären zum Beispiel ausstehende Gehaltszahlungen und auch hätte es erst einmal einer Abmahnung durch den Spieler bedurft, auf die die gegnerische Partei mit Zahlung hätte reagieren können. Aus meiner Sicht ist es richtig, dass bei fristlosen Manipulationen harte Maßstäbe angesetzt werden. Sonst wäre der Wechselwillkür der Profis oder ihrer Spielerberater ja Tür und Tor geöffnet.“

Gibt es vergleichbare Fälle?

Der internationale Gerichtshof hat im Juli ein Urteil gegen Olympique Marseille aufgehoben. Wie im Falle des FCs hatte die FIFA den französischen Erstligisten mit einer Registrierungssperre versehen. Marseille hatte im Juli 2020 den senegalesischen Spieler Pape Gueye unter Vertrag genommen. Der Kontrakt bei seinem bisherigen Arbeitgeber Le Havre war damals auch ausgelaufen. Allerdings hatte der damals 21-Jährige im April bereits einen Vertrag beim FC Watford unterschrieben. Der englische Erstligist verkündete den Transfer auch offiziell. Nur kurze Zeit später gab es aber Verwirrung um den Kontrakt. „Wir dementieren die Einigung mit dem FC Watford durch den vorherigen Berater von Pape Gueye nicht, aber wir verweisen auf etwas, was eine Unregelmäßigkeit sein könnte“, sagte der neue Berater des Spielers der „L’Equipe“. „Wir haben einen Vertrag vom Januar und versuchen gerade, mögliche Probleme zu lösen. Die Umstände sind sehr seltsam.“

Mitte Juni 2020 platzte der Wechsel zu den Hornets, Gueye, der im Winter auch beim VfB Stuttgart im Gespräch gewesen sein soll, unterschrieb einen Vertrag bei Marseille. Ähnlich wie beim FC, warf die FIFA den Franzosen „Anstiftung zum Vertragsbruch“ vor und verhängte gegen Marseille im vergangenen Jahr ebenfalls eine Registrierungssperre von zwei Transferperioden. Zudem sprach die FIFA eine Entschädigung in Höhe von rund 2,6 Millionen Euro sowie eine viermonatige Sperre gegen den Spieler aus. Alle Parteien gingen in Berufung und der internationale Gerichtshof setzte die Sperre vorerst aus. „Das Gremium kam zu dem Schluss, dass OM die Vermutung der Anstiftung tatsächlich widerlegen konnte“, heißt es im Urteil von Juli.

Fifa-Reglement:

§17.4 Folgen einer Vertragsauflösung ohne triftigen Grund

Im Falle eines Vertragsbruchs oder bei Anstiftung zum Vertragsbruch in der Schutzzeit können einem Verein zusätzlich zur Verpflichtung, eine Entschädigung zu zahlen, auch sportliche Sanktionen auferlegt werden. Ein Verein, der einen Berufsspieler, der seinen Vertrag ohne triftigen Grund aufgelöst hat, unter Vertrag nimmt, macht sich der Anstiftung zum Vertragsbruch schuldig, es sei denn, er kann den Gegenbeweis antreten. Als Sanktion wird dem fehlbaren Verein für zwei vollständige und aufeinanderfolgende Registrierungsperioden die Registrierung von Spielern auf nationaler und internationaler Ebene verweigert. Der Verein darf erst ab der nächsten Registrierungsperiode wieder neue Spieler registrieren (ob national oder international), nachdem er die betreffende sportliche Sanktion vollständig verbüßt hat. Er darf insbesondere weder von der Ausnahmeregelung noch von den provisorischen Maßnahmen gemäß Art. 6 Abs. 1 dieses Reglements Gebrauch machen, um Spieler zu einem früheren Zeitpunkt zu registrieren.

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