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Warum Schiedsrichter Siebert nicht auf Strafstoß entschied

Ein vermeintliches Handspiel hätte dem Spiel des 1. FC Köln gegen die TSG Hoffenheim eine andere Wendung geben können. Schiedsrichter Daniel Siebert gab den Elfmeter nicht. Zu recht?

Gleich zwei Situationen sorgten im Spiel des 1. FC Köln gegen die TSG Hoffenheim für Diskussionen. Zweimal spielten Hoffenheimer Akteure den Ball im eigenen Sechzehner mit der Hand, in beiden Fällen gab es keinen Elfmeter. Warum Schiedsrichter Siebert nicht auf Strafstoß entschied.

Als beachtlich und außergewöhnlich bezeichnete TSG-Geschäftsführer Alexander Rosen die Verpflichtung von Wout Weghorst, als die Hoffenheimer den niederländischen Stürmer offiziell in Hoffenheim begrüßten. Tatsächlich überraschte der Transfer. Für 1.5 Millionen Euro haben die Sinsheimer Weghorst vom FC Burnley im Sommer ausgeliehen, um die Offensive zu beleben. Gegen den FC war der Niederländer aber an zwei Defensivaktionen beteiligt, die dem Spiel einen anderen Verlauf hätten bescheren können. Zum einen köpfte der Hüne den Schlenzer von Dejan Ljubicic für seinen geschlagenen Keeper aus dem Kasten, zum anderen rutschte Weghorst in einen Schussversuch von Florian Kainz. Der Ball sprang dem Niederländer deutlich an den abgestützten Arm. Weghorst verhinderte mit dem Handspiel eine klare Torchance. Der erste Impuls: Ganz klarer Elfmeter. Doch Schiedsrichter Daniel Siebert entschied nach Absprache mit dem VAR auf kein strafbares Handspiel.

Weghorsts Handspiel als Stützarm gewertet

Tatsächlich lag Siebert bei seiner Entscheidung in den Leitplanken der Regeln. „Ein Handspiel liegt vor, wenn ein Spieler den Fußball absichtlich mit der Hand oder dem Arm berührt oder seinen Körper unnatürlich vergrößert, also ein Handspiel riskiert oder in Kauf nimmt“, sagt die Regel. Und weiter: „Eine unnatürliche Vergrößerung des Körpers liegt vor, wenn die Hand-/Armhaltung weder die Folge einer Körperbewegung des Spielers in der jeweiligen Situation ist noch mit dieser Körperbewegung gerechtfertigt werden kann.“ Wenn sich die Hand also zum Abfangen zwischen Körper und Boden befindet und nicht seitlich oder senkrecht vom Körper weggestreckt ist, spricht man von einer sogenannten Stützhand. Dann liegt keine unnatürliche Vergrößerung des Körpers und kein strafbares Handspiel vor. Das sieht auch Alexander Feuerherdt, Mitbegründer des Podcasts Collinas Erben und Leiter Kommunikation und Medienarbeit der DFB Schiri GmbH, so. Der Experte sprach nach der Partie von einem Paradebeispiel eines Stützarms. Einen Elfmeter hätte es aus seiner Sicht nicht geben dürfen. „Es ist der Stützarm, klar. Aber man kann ihn auch geben. Ich hätte ihn gerne gehabt“, sagte Florian Kainz. „Das wäre dann vielleicht das 2:3 gewesen und dann hätte die Bude noch einmal gebrannt. Es ist aber immer schwierig bei Handelfmetern.“

Foulspiel von Selke?

Auch Steffen Baumgart sah kein absichtliches Handspiel . „Er hat die Hand hinterm Rücken und geht nicht mit Absicht dahin“, sagte der Trainer. „Es war trotzdem eine hervorragende Torwartparade, mit der er es sicherlich in die Elf des Tages gekommen wäre.“ Baumgart haderte aber damit, dass Siebert sich die Situation noch einmal hätte anschauen können. Für Ärger sorgte wenige Minuten vor Spielende dann aber noch ein anderes Handspiel. Denn auch Marius Bülter spielte im eigenen Strafraum den Ball mit der Hand. In diesem Fall vergrößerte der TSG-Spieler seine Körperfläche unnatürlich, hob den Arm eindeutig zum Ball, wieder entschied sich Siebert nicht für den Strafstoß. Der Schiedsrichter hatte ein Offensivfoul von Davie Selke gesehen. Tatsächlich hatte der Stürmer die Hände am Gegner, auch einen leichten Schubser kann man in den Videobildern ausmachen. „Wenn ich meine Arme in der Bundesliga nicht benutze, ist die Frage, wie oft ich überhaupt noch zu einem Kopfball komme“, sagte Selke. Aber: „Man kann es wohl pfeifen.“

Immerhin ließ Siebert auch ein Handspiel auf Kölner Seite ungeahndet. Denn auch Leart Pacarada sprang der Ball im eigenen Sechszehner an die Hand. Unabsichtlich, ohne die Körperfläche zu vergrößern. Kein Strafstoß war die richtige Entscheidung.

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