Das Geißbockheim des 1. FC Köln mit Trainingsplatz
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Ausbau des Geißbockheims: Oberverwaltungsgericht erklärt Kölner Bebauungsplan für rechtmäßig – Philipp Türoff: „Ein Meilenstein“

Seit Jahren möchte der FC das Geißbockheim ausbauen. Nach vielen Rückschlägen gibt es nun eine jedoch eine gute Nachricht für den Verein: Das OVG bestärkt die Ausbaupläne fürs Geißbockheim des 1. FC Köln.

Am heutigen Mittwoch tagte das Oberverwaltungsgericht in Münster über den 2020 aufgestellten Bebauungsplan für einen Ausbau des Geißbockheims und eine Nutzung der Gleueler Wiese. Dabei erklärte das Gericht – nicht so wie in der Vergangenheit – den Plan für rechtmäßig.

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Zum wiederholten Male verhandelte am Freitag das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster über die Kölner Pläne zum Ausbau des Geißbockheims. Dafür war 2020 vom Rat der Stadt Köln ein Bebauungsplan erstellt worden, gegen den Naturschützer geklagt hatten. Nun gab das Gericht jedoch den Kölnern Recht und erklärte den Plan für rechtmäßig. Konkret geht es darum, dass der FC neben einem Leistungszentrum drei neue Fußballplätze und vier Kleinspielfelder für die Öffentlichkeit auf der Gleueler Wiese bauen möchte.

Langes Hin und Her

Gegen diese Pläne hatten die Naturschützer geklagt, weil sie die dadurch entstehende Vollversiegelung und den Verlust der unter Denkmal- und Landschaftsschutz gestellten Grünfläche für die Öffentlichkeit kritisierten. Dabei hatte das OVG 2022 den Bebauungsplan bereits einmal gekippt. Die Geißböcke gingen jedoch in Revision. Darauf hob das Bundesverwaltungsgericht im April 2024 das Urteil auf und verwies den Streit zurück an das OVG in Münster. Dieses hatte nun eigentlich schon im Juni darüber erneut entscheiden wollen. Ein kurzfristig eingereichtes Gutachten zu streng geschützten Arten wie Tagfaltern, Grashüpfern und Libellen sorgte allerdings für eine erneute Verschiebung bis zum heutigen Freitag. Dort wiesen die Richter nun die Klage ab und erklärten die Pläne somit für rechtmäßig. Eine Revision ist nicht möglich, wogegen die Umweltschützer eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen können.

FC-Präsident Jörn Stobbe begrüßte das Urteil: „„Wir begreifen das heutige Urteil als Startschuss für eine große, gemeinsame Aufgabe. Wir wollen den Naturschutz, den Grüngürtel und den Sport einschließlich Breitensport stärken. Dazu unsere Einladung an die gesamte Stadtgesellschaft: Lasst uns jetzt gemeinsam unseren Kölner Grüngürtel, die grüne Lunge unserer Stadt, reparieren und ausbauen!“ Laut dem Präsidenten sei der Grüngürtel im Laufe der Zeit oft zu einem Flickteppich geworden. Daher gelte für ihn: „Wir als 1. FC Köln wollen Vorreiter sein und die Diskussion führen, wie wir durch gezielte Überkompensation den Grüngürtel am Ende sogar vergrößern und gesunden lassen können. Wenn wir das gemeinsam anpacken, stärken wir beides: Naturschutz und Sport. Köln kann das!“ Er betonte außerdem in einer Medienrunde, dass es wichtig sei, jetzt sofort in den Dialog zu treten.

Für Türoff ein „Meilenstein“

Philipp Türoff wiederum, Sprecher der Geschäftsführung der Geißböcke, sprach von einem Meilenstein: „Sie beendet die jahrelange juristische Blockade und bestätigt unseren Weg.“ Dabei verwies Türoff auch auf den Beschluss des Rates der Stadt Köln von Anfang Juli. Dort waren dem FC drei bestehende städtische Sportplätze in der Nähe des Geißbockheims zur Verfügung gestellt worden. Die soll der Verein zu Teilen auf eigene Kosten sanieren und nutzen. Die Initiative wird momentan von der Kölner Stadtverwaltung geprüft.

„Der Stadtratsbeschluss zu den Satellitenplätzen im Juli war ein wichtiges Signal, um unseren absoluten Notstand abzufedern – doch faktisch stehen wir noch immer ohne jeden neuen Platz da, weil auch diese Ausweichlösungen durch umweltliche Prüfungen und bürokratische Schleifen müssen. Neben diesem unsicheren Faktor bleiben ausgelagerte Plätze mit täglichen Shuttle-Fahrten ohnehin ein logistischer Notnagel. Die Gleueler Wiese ist und bleibt die bislang einzige vollumfängliche Lösung, die unserem Nachwuchs, den FC-Frauen und unserer Verantwortung wirklich gerecht wird. Die Kölner Politik hat nun die rechtsstaatliche Klarheit, diese Lösung für den Kölner Sport umzusetzen“, so Türoff.

„Urteil völlig unverständlich“

Wenig begeistert vom Urteil waren verständlicherweise die Kläger. „In Zeiten des Klimawandels mit anhaltender Hitze und Trockenheit oder Starkregenereignissen ist uns ein solches Urteil völlig unverständlich. Hier wird die Bedeutung von großen intakten Grünlandflächen im Stadtbereich für ein zukünftiges lebenswertes Stadtklima und eine zwingend notwendige Klimaanpassung weiterhin massiv ignoriert und unterschätzt», sagte Anna von Mikecz, stellvertretende Vorsitzende des Nabu-Landesverbandes NRW nach dem Urteil der dpa.


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