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CAS-Urteil: Sportrechtler erwartet Transfersperre

Für Dienstag und Mittwoch ist die Verhandlung des CAS im Fall Potocnik terminiert. Der FC wird auch eine Delegation nach Lausanne schicken. Über die Chancen des FC haben wir mit dem Sportrechtler Dr. Gregor Reiter gesprochen.

Im Mai hieß es zunächst Aufatmen für die Verantwortlichen des 1. FC Köln. Der internationale Sportgerichtshof (CAS) hatte die Transfersperre gegen den FC ausgehoben. An Dienstag und Mittwoch wird der Fall nun in Lausanne verhandelt und schon kurz darauf folgt das CAS-Urteil: Sportrechtler Dr. Gregor Reiter erwartet eine Transfersperre für den FC.

Die Hoffnungen vieler Kölner Fans ruhten auf dem Deadline Day. Wenige Stunden bevor das Transferfenster schließen würde, sollte der FC noch einmal auf dem Transfermarkt zuschlagen. Zumindest, wenn es nach eben jenen Anhängern gegangen wäre. Christian Keller ließ die Hoffnungen aber sehr schnell zerplatzen. Der FC würde keinen weiteren Spieler mehr verpflichten, dafür aber einen Abwehrspieler abgeben, teilte der 46-Jährige in wenigen Worten auf der Pressekonferenz vor dem Frankfurt-Spiel mit. Für dieses Statement erntete der Kölner Sportdirektor vor allem in den Sozialen Medien viel Kritik. Kritik gepaart mit einer gehörigen Portion Sorge, ob der Kader der Kölner bundesligatauglich sei. Und: Ob Keller denn auch die drohende Transfersperre für die kommenden beiden Spielzeiten bei seinen Planungen mit ins Kalkül gezogen habe.

CAS-Urteil: Freispruch nein, Reduktion ja?

Denn die FIFA hatte den FC mit jener Transfersperre Ende März belegt, der internationale Sportgerichtshof (CAS) diese dann aber vor der Sommertransferperiode ausgesetzt. Wohlgemerkt ausgesetzt, nicht aufgehoben. Und so stehen am Dienstag und Mittwoch für den FC entscheidende Tage auf dem Programm. Dann wird der Fall vor dem CAS verhandelt, ein Urteil soll zeitnah erfolgen. „Es ist nur ein erster Teil des Rennens. Die erste Etappe ist rum, erfreulicherweise erfolgreich für uns. Jetzt geht es weiter“, hatte Christian Keller im Mai gesagt. Ob die zweite Etappe ebenso erfreulich verläuft, ist indes unklar. „Ich gehe davon aus, dass die Sperre für den FC auf eine Wechsel-Periode reduziert wird“, sagt Sportrechtler Dr. Gregor Reiter gegenüber come-on-fc.com. „Die jüngsten Urteile des CAS zu ähnlich gelagerten Sachverhalten lassen diese Vermutung zu. Der 1. FC Köln wird dann im Winter keine Spieler verpflichten können.“

Die FIFA wirft dem FC Anstiftung zum Vertragsbruch vor. Konkret geht es um das U19-Sturmtalent Jaka Cuber Potocnik. Der Slowene stand bei NK Olimpija Ljubljana unter Vertrag. Am 30. Januar 2022 hatte die Mutter des Angreifers den Vertrag mit dem slowenischen Klub aufgrund nicht eingehaltener Versprechen gekündigt. Pikant: Schon am folgenden Tag unterschrieb der Youngster seinen Vertrag beim 1. FC Köln. Seitdem geht Potocnik erfolgreich für die Geißböcke auf Torejagd, verhalf der U19 der Geißböcke ins Halbfinale um die Deutsche Meisterschaft sowie ins Pokalfinale – und das ablösefrei. Dagegen hatte Olimpija geklagt. Ljubljana warf den Kölnern vor, an der „Vertragsauflösung beteiligt gewesen“ zu sein. Der Klub forderte eine Ablöse in Höhe von 2,5 Millionen Euro sowie einen höheren fünfstelligen Betrag als Ausbildungsentschädigung. Anfang Februar hat die FIFA den FC tatsächlich für schuldig befunden, die Kündigung von Seiten der Mutter sei „ohne Rechtsgrund“ erfolgt. Der FC ging vor dem CAS in Berufung, es folgte das Aussetzen der Strafe und nun die Verhandlung.

Die Argumente der Kölner könnten zu dünn sein

Eine vollständige Aufhebung des Urteils der FIFA sollten die FC-Verantwortlichen wohl nicht erwarten. „Aus meiner Sicht sind die Kölner Argumente zu dem von der FIFA unterstellten Sachverhalt zu dünn. Die Kündigung von Seiten des Spielers wurde anscheinend auf nicht eingehaltene Versprechen wie die Teilnahme am Training der ersten Mannschaft gestützt“, sagt Dr. Reiter. „Dieser Sachverhalt rechtfertigt keine außerordentliche Kündigung des Arbeitsvertrages durch den Spieler. Ein Grund für eine Kündigung wären zum Beispiel ausstehende Gehaltszahlungen und auch hätte es erst einmal einer Abmahnung durch den Spieler bedurft, auf die die gegnerische Partei mit Zahlung hätte reagieren können. Aus meiner Sicht ist es richtig, dass bei fristlosen Manipulationen harte Maßstäbe angesetzt werden. Sonst wäre der Wechselwillkür der Profis oder ihrer Spielerberater ja Tür und Tor geöffnet.“

Für die Kölner spricht auch nicht gerade der Umstand, dass der junge Slowene bereits unmittelbar nach der Kündigung bei den Geißböcken unterschrieben hat. „Wäre ich Richter und es lägen gut 24 Stunden zwischen Kündigung und Unterschrift, müsste der aufnehmende Verein sich schon detailliert erklären. Diese zeitliche Nähe hat ein Geschmäckle. Bei drei, vier Monaten zwischen Kündigung und Unterschrift müsste dann eher der klagende Verein erklären, worin er den die Anstiftung zum Vertragsbruch sieht“, sagt Reiter.

Ähnlicher Fall in Frankreich

Für Hoffnung sorgte bei den Kölnern im Juli ein anderes Urteil des CAS, das allerdings Parallelen zum Fall der Kölner aufweist. Marseille hatte im Juli 2020 den senegalesischen Spieler Pape Gueye unter Vertrag genommen. Der Kontrakt bei seinem bisherigen Arbeitgeber Le Havre war damals auch ausgelaufen. Allerdings hatte der damals 21-Jährige im April bereits einen Vertrag beim FC Watford unterschrieben. Der englische Erstligist verkündete den Transfer auch offiziell. Nur kurze Zeit später gab es aber Verwirrung um den Kontrakt. „Wir dementieren die Einigung mit dem FC Watford durch den vorherigen Berater von Pape Gueye nicht, aber wir verweisen auf etwas, was eine Unregelmäßigkeit sein könnte“, sagte der neue Berater des Spielers der „L’Equipe“. „Wir haben einen Vertrag vom Januar und versuchen gerade, mögliche Probleme zu lösen. Die Umstände sind sehr seltsam.“ Mitte Juni 2020 platzte der Wechsel zu den Hornets, Gueye unterschrieb einen Vertrag bei Marseille.

Ähnlich wie beim FC warf die FIFA den Franzosen „Anstiftung zum Vertragsbruch“ vor und verhängte gegen Marseille im vergangenen Jahr ebenfalls eine Registrierungssperre von zwei Transferperioden. Zudem sprach die FIFA eine Entschädigung in Höhe von rund 2,6 Millionen Euro sowie eine viermonatige Sperre gegen den Spieler aus. Alle Parteien gingen in Berufung und der internationale Gerichtshof setzte die Sperre vorerst aus. Ende Juli hat der CAS den Transferbann nun gänzlich aufgehoben. „Das Gremium kam zu dem Schluss, dass OM die Vermutung der Anstiftung tatsächlich widerlegen konnte“, heißt es nun in dem Urteil. Unter anderem gab es tatsächlich Unregelmäßigkeiten bei dem Transfer. So gab es dem Vernehmen nach bereits anderthalb Jahre vor Ende des Vertrags bei Le Havre eine medizinische Untersuchung für einen Wechsel zum FC Watford, von dem Le Havre nichts gewusst haben will. Das widerspricht den FIFA-Regularien. Ob der FC die Anstiftung ebenfalls widerlegen kann, ist indes fraglich.

 

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